Lageplan zum Bauantrag

Lageplan zum Bauantrag gemäß § 9 der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung, inklusive schriftlichem Teil.


Gewährleistet der Status der Grenzzeichen nicht die notwendige Planungssicherheit, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem ÖbVI (Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in). Durch Grenzfeststellung lassen sich „verloren gegangene“ Grenzzeichen wiederherstellen.

Danach bauen Sie mit Sicherheit auf eigenem Grund.

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